Limburg-Weilburg, meine starke Heimat.

Allgemeine Informationen

In den einzelnen Abschnitten dieser Seite finden Sie genaue Informationen, die für Sie relevant sein können, falls Sie Bürgergeld beantragt haben, oder bereits Bürgergeld beziehen bzw. bezogen haben.

Inhalt:

1. Urlaub / Ortsabwesenheit

2. Krankheit / Arbeitsunfähigkeit

Urlaub / Ortsabwesenheit

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub. Trotzdem können Sie verreisen, wenn Sie arbeitslos sind. Sie können während Ihres Urlaubs nur für längstens drei Wochen bzw. 21 Kalendertage im Kalenderjahr Bürgergeld erhalten. Bei der Ermittlung der 21 Kalendertage werden auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt.

Der Anspruch auf Bürgergeld während des Urlaubs besteht weiterhin nur, wenn Sie diesen vorher durch Ihr zuständiges Jobcenter genehmigt bekommen haben. Sie müssen sich dann am 1. Tag der Rückkehr aus dem Urlaub persönlich in Ihrem Jobcenter unter Vorlage Ihres Ausweises zurückmelden. 

Wenn Sie mehr als 3 Wochen aber weniger als 6 Wochen in den Urlaub fahren, wird das Bürgergeld am 22. Tag eingestellt. Erst nach Ihrer persönlichen Rückmeldung im Jobcenter Limburg-Weilburg kann geprüft werden, ob eine Weiterzahlung von Bürgergeld möglich ist. Eine Nachzahlung erfolgt nicht.

Wenn Sie länger als 6 Wochen in den Urlaub möchten, wird das Bürgergeld ab dem 1. Tag Ihres Urlaubs eingestellt. Auch hier gilt: Erst nach Ihrer persönlichen Rückmeldung im Jobcenter Limburg-Weilburg kann geprüft werden, ob eine Weiterzahlung von Bürgergeld möglich ist. Eine Nachzahlung erfolgt nicht.

Alle geplanten Urlaube / Ortsabwesenheiten müssen von Ihnen ausnahmslos VOR dem Urlaubsantritt mitgeteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die für Sie zuständife Integrationsfachkraft. 

Krankheit / Arbeitsunfähigkeit

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Bundesagentur für Arbeit an das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren (eAU) angebunden.

Ausnahme bei den JOBCENTERN:

Personen, die durch das Jobcenter betreut werden, müssen generell weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einreichen.

Senden Sie uns gerne direkt eine Postfachnachricht:

Die Höhe der Leistungen und die genauen Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.