Unser Arbeitgeberservice
Rund 10.000 Firmen, Unternehmen und Organisationen haben ihren Sitz im Kreis Limburg-Weilburg.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, unsere Service-Dienstleistungen kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Überzeugen Sie sich von unserem neuen jobservice!
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.
- Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab, über die genaue Höhe und Dauer entscheidet das Jobcenter.
- Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss.
- Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden
Sie können den Eingliederungszuschuss direkt online beantragen.
Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen §16e
Wenn Sie jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos gemeldet war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
- Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
- Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses bezuschussen wir 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
- Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
- Wir übernehmen während der geförderten Beschäftigung die Kosten für ein Coaching. Das Coaching unterstützt den Beschäftigten bei allen Fragen und Problemen, insbesondere im Arbeitsalltag.
- Weiterbildungskosten
- Während der geförderten Beschäftigung können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch für Weiterbildung und Qualifizierung der geförderten Beschäftigten erhalten. Das heißt: Die Kosten dafür können wir ganz oder teilweise übernehmen.
Förderung der Teilnahme am Arbeitsmarkt §16i
Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, die seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen hat. Wir können Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
- Lohnkostenerstattung
- Wir bezuschussen in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Ihre Lohnkosten: in den ersten 2 Jahren zu 100 Prozent ab dem dritten Jahr: jährlich um 10 Prozentpunkte abnehmend von 90 bis 70 Prozent.
- Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
- Wir übernehmen die Coaching-Kosten während der geförderten Beschäftigung. Das Coaching hilft dem Beschäftigten, sich insbesondere an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.
- Weiterbildungskosten
- Wir können die Kosten für erforderliche Weiterbildungen während der geförderten Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro erstatten. Das gilt auch für innerbetriebliche Weiterbildungen.
Nutzen Sie das Fachwissen unserer erfahrenen, spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir kennen den regionalen Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und verfügen über weitreichende Branchenkenntnisse. Für uns stehen die Menschen und die Unternehmen der Region Limburg Weilburg im Focus unserer Aktivitäten.
Wir bringen Sie zusammen!
Unser Serviceangebot für Sie:
- Feste/r Ansprechpartner/in für Ihr Unternehmen
- Beratung bei der Personalplanung; auf Wunsch vor Ort in Ihrem Unternehmen
- Individuelle Arbeitsmarktberatung
- Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsstellen, sowie Minijobs
- Vorauswahl geeigneter Bewerber
- Organisation und Durchführung von Bewerberauswahlverfahren
- Unterstützung bei der Realisierung von Probetätigkeiten (Praktika)
- Vorstellung und Prüfung möglicher Förderleistungen
- auf Wunsch kostenlose Platzierung und Betreuung Ihrer Stellenausschreibung im Internet in der Jobbörse der Bundesagentur und anderen bedeutenden Jobbörsen wie z. B. meinestadt
Wir sind für Sie da:
Jobcenter-Limburg-Weilburg
Jobservice
Cahenslystr. 2
65549 Limburg
Tel: 06431 / 215 - 157 oder
Tel: 06431 / 215 - 313 oder
Tel: 06431 / 215 - 341
Fax: 06431 / 215 - 401
E-Mail: Jobcenter-Limburg-Weilburg.jobservice(at)jobcenter-ge.de
Die Höhe der Leistungen und die genauen Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.