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Bildung & Teilhabe

Das Bürgergeld umfasst auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Insbesondere sind diese Leistungen für Bildung und Teilhabe für Schüler*Innen und Kinder in Kindertageseinrichtungen gedacht.

Durch Ihren Antrag auf Bürgergeld haben Sie automatisch einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder gestellt. (§28 SGB II). Bitte beachten Sie, dass bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bafög, die jeweiligen Stellen für die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zuständig sind.

Welche Leistungen beinhaltet der Bereich Bildung & Teilhabe?

Schülerbeförderung

Übernahme der Kosten sofern sich Ihr Kind in der Oberstufe befindet, es die
nächstgelegen Schule des gewählten Bildungsgangs besucht und kein anderer Träger diese Kosten übernimmt. Füllen Sie den Antrag aus und weisen Sie uns die Ihnen entstandenen Kosten nach.

Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Lernförderung / Nachhilfe

Unterstützung in maximal 2 Schulfächern. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie die Interessensbekundung durch den Anbieter ausfüllen.

Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Mittagsverpflegung

Übernahme der Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie sich die Bestätigung vom Anbieter ausfüllen.

Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Teilhabe am kulturellen Leben

Zuschuss zu den Kosten für Vereinsbeiträge, Freizeiten, oder Unterricht in künstlerischen Fächern. Füllen Sie bitte den Antrag aus und lassen Sie sich die Bestätigung vom Anbieter ausfüllen.

Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Schulbedarfe

Reichen Sie als Nachweis die Schulbescheinigung Ihres Kindes ein, es ist kein zusätzlicher Nachweis oder Antrag erforderlich. Der Schulbedarf wird zweimal im Jahr - jeweils im Februar und August - gezahlt.

Schulausflüge und Klassenfahren

Die Übernahme der Kosten von  Aus- und Inlandsfahrten sind möglich. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie die Bestätigung von der Schule ausfüllen und abstempeln.

Das entsprechende Formular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

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Allgemeines Antragsformular Bildung und Teilhabe

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie die entsprechenden Nachweise beziehungsweise Anlagen ebenfalls ein.


Anmeldeformular zum Mittagessen für Kinder / Schüler

Bitte lassen Sie das Formular vollständig ausfüllen und reichen Sie es zusammen mit eventuell notwendigen Nachweisen beim zuständigen Jobcenter ein.


Bestätigungsformular für die Teilnahme an einer Klassenfahrt

Bitte lassen Sie das Formular vollständig ausfüllen und reichen Sie es zusammen mit eventuell notwendigen Nachweisen beim zuständigen Jobcenter ein.


Bestätigungsformular für die Notwendigkeit einer Lernförderung

Bitte lassen Sie das Formular vollständig ausfüllen und reichen Sie es zusammen mit eventuell notwendigen Nachweisen beim zuständigen Jobcenter ein.


Bestätigungsformular für die Teilhabe am sozialen Leben

Bitte lassen Sie das Formular vollständig ausfüllen und reichen Sie es zusammen mit eventuell notwendigen Nachweisen beim zuständigen Jobcenter ein.

Stellen Sie Ihre Anträge oder Fragen direkt bei der zuständigen Abteilung:

Für weitere Informationen besuchen Sie den Webauftritt des Landkreises Limburg-Weilburg.

Bitte beachten Sie, dass je nach Leistungsart, die Kostenübernahme nur bis zum 25. beziehungsweise 18. Lebensjahr erfolgen kann. Eine genaue Prüfung, welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden können, erfolgt durch das Jobcenter.

Die Höhe der Leistungen und die genauen Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.