Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats. Sie soll denjenigen
ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigenem Einkommen decken können. Das kann zum Beispiel folgende Gründe haben: Jemand verliert seine Arbeit, oder muss sein Geschäft schließen. Zudem soll es die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Bürgergeld kann u.a. erhalten, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht
aus eigenem Einkommen decken kann und andere vorrangige
Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichen.
Was beinhaltet das Bürgergeld?
Regelbedarf
Dieser Betrag ist dazu gedacht, unter anderem die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in begrenztem Umfang auch Freizeit, Unterhaltung und Kultur zu decken.
Kosten für Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft umfassen die Grundmiete/Eigenheimkosten, die Betriebskosten und die Heizkosten. Diese können bei der Berechnung ihres Anspruchs auf Bürgergeld innerhalb bestimmter Grenzwerte berücksichtigt werden.
Mehrbedarfe
Bestimmte Personengruppen, wie Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke, können Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen haben, die über den regulären Regelsatz hinausgehen.
Für besondere, einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt oder bei der erstmaligen Anmietung einer Wohnung) können zusätzliche Leistungen gewährt werden.
Bildung & Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Anspruch auf Leistungen haben, die ihre soziale Integration und Chancengleichheit in Bildungseinrichtungen fördern. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für Schulbedarf, Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Teilnahme an Klassenfahrten und Freizeitaktivitäten.
Beratung & Vermittlung
Das Bürgergeld sieht auch Leistungen vor, die die Aufnahme einer Arbeit unterstützen, z.B. durch Übernahme von Bewerbungs- und Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Werkzeugen.
Stellen Sie Ihre Anträge oder Fragen direkt bei der zuständigen Abteilung:
Die Höhe der Leistungen und die genauen
Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und
Anpassungen.