Limburg-Weilburg, meine starke Heimat.

Wir verbessern Ihre Jobchancen!

Kompetenzen verbessern – mit Kursen oder im Betrieb. 

Mit folgenden Angeboten können wir Sie unterstützen:

Maßnahme bei einem Träger

Die Maßnahme bei einem Träger wird bei einem zertifizierten Bildungsträger durchgeführt. Hier können Sie verschiedene Kompetenzen erwerben oder auffrischen. Zu solchen Maßnahmen gehören zum Beispiel Bewerbungstrainings, IT-Lehrgänge oder Coachings.

Maßnahme bei einem Arbeitgeber

Eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber findet direkt in einem Betrieb statt. Dadurch können Sie einer möglichen Arbeitgeberin oder einem möglichen Arbeitgeber Ihre beruflichen Fähigkeiten zeigen.

Ausbildung

Eine abgeschlossene Ausbildung verbessert Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ganz wesentlich. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einem Berufsabschluss.

Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung ermöglicht es Ihnen, Ihre berufsbezogenen Stärken zu erhalten und weiterzuentwickeln. Man unterscheidet grundsätzlich 2 Arten von beruflicher Weiterbildung:

Eine Anpassungsweiterbildung hilft Ihnen, Ihr berufliches Fachwissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft Ihnen, beruflich aufzusteigen.

Außerdem gibt es Weiterbildungen mit einem Abschluss.

Vermittlungsbudget

Um bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen, können über das sogenannte Vermittlungsbudget Kosten, die in Zusammenhang mit der Beschäftigungsaufnahme entstehen, erstattet werden.

Einstiegsgeld

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit kann ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Dies wird im Einzelfall berechnet und als Zuschuss gewährt. 

Arbeitsgelegenheit

Eine Arbeitsgelegenheit bietet Ihnen die Chance, wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen, indem Sie zeitlich befristet bei einem Träger arbeiten. Bei Interesse sprechen Sie dies gerne beim nächsten Beratungsgespräch an.

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Arbeitsagentur oder Jobcenter zahlen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

  • Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab, über die genaue Höhe und Dauer entscheidet das Jobcenter.
  • Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss.
  • Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.

Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen §16e

Wenn Sie jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos gemeldet war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:

  • Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre
  • Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses bezuschussen wir 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
  • Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
  • Wir übernehmen während der geförderten Beschäftigung die Kosten für ein Coaching. Das Coaching unterstützt den Beschäftigten bei allen Fragen und Problemen, insbesondere im Arbeitsalltag.
  • Weiterbildungskosten
  • Während der geförderten Beschäftigung können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch für Weiterbildung und Qualifizierung der geförderten Beschäftigten erhalten. Das heißt: Die Kosten dafür können wir ganz oder teilweise übernehmen.

Förderung der Teilnahme am Arbeitsmarkt §16i

Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, die seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen hat. Wir können Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:

  • Lohnkostenerstattung
  • Wir bezuschussen in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Ihre Lohnkosten: in den ersten 2 Jahren zu 100 Prozent ab dem dritten Jahr: jährlich um 10 Prozentpunkte abnehmend von 90 bis 70 Prozent.
  • Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)
  • Wir übernehmen die Coaching-Kosten während der geförderten Beschäftigung. Das Coaching hilft dem Beschäftigten, sich insbesondere an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.
  • Weiterbildungskosten
  • Wir können die Kosten für erforderliche Weiterbildungen während der geförderten Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro erstatten. Das gilt auch für innerbetriebliche Weiterbildungen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Für manche Maßnahmen bei einem Träger benötigt man diesen Gutschein, damit die Kosten durch das Jobcenter getragen werden können. Dafür muss diese Maßnahme zertifiziert sein.

Einstiegsqualifizierung

Es gibt die Möglichkeit, eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten.

Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert zwischen 4 und 12 Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen von Ihnen eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden. Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des jungen Menschen in Ihrem Unternehmen schließt die Förderung aus.

ACHTUNG: Vorherige Antragsstellung zwingend erforderlich!

Die Höhe der Leistungen und die genauen Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.