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Öffentliche Zustellungen

Die "Öffentliche Zustellung" kann angeordnet werden, wenn ein wichtiges Schreiben oder ein Bescheid des Jobcenters nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift eines Antragstellers / einer Antragstellerin, eines / einer Bevollmächtigten oder eines Vertreters / einer Vertreterin zugestellt werden kann.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Limburg-Weilburg hat daher seine Homepage www.jobcenter-Limburg-weilburg.de als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bestimmt. Rechtsgrundlage dafür ist § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch II. Teil (SGB II), §§ 37 Absatz 3, 65 Sozialgesetzbuch X. Teil (SGB X) in Verbindung mit § 10 VwZG. Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Bitte sprechen Sie persönlich vor, um den Schriftverkehr abzuholen.

Zur Aushändigung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument zwingend notwendig.

Aktuelle "Öffentliche Zustellungen"


26.07.2024: Mario Drewitzki 

Bitte sprechen Sie persönlich vor, um die Poststücke abzuholen. Alle weiteren Informationen können Sie der folgenden Datei entnehmen, nachdem Sie diese heruntergeladen haben:



17.07.2024: Serhii Fedorov 

Bitte sprechen Sie persönlich vor, um die Poststücke abzuholen. Alle weiteren Informationen können Sie der folgenden Datei entnehmen, nachdem Sie diese heruntergeladen haben:


17.07.2024: Larysa Ivashchenko 

Bitte sprechen Sie persönlich vor, um die Poststücke abzuholen. Alle weiteren Informationen können Sie der folgenden Datei entnehmen, nachdem Sie diese heruntergeladen haben:


Dieser Bereich wird regelmäßig aktualsiert. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie eine der aufgelisteten Personen sind, so kontaktieren Sie uns gern.