Vorrangige Leistungen
Das Bürgergeld ist vom Gesetzgeber als sogenannte "nachrangige" Sozialleistung definiert. Das bedeutet, dass Bürgergeld erst gezahlt wird, wenn keine anderen sogenannten vorrangigen Leistungsansprüche bestehen.
Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen oder Institutionen, die geeignet sind, Ihre Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Diese Leistungen müssen von Ihnen in Anspruch genommen werden. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie selbst zu stellen.
Welche vorrangigen Leistungen bzw. Ansprüche gibt es?
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Nicht wenige Leistungsberechtigte gehen einer Beschäftigung nach. Mit dem Einkommen aus einem Mini-, Midi- oder Teilzeitjob können Leistungsberechtigte einen Teil ihres Lebensunterhalts selbst bestreiten und verringern damit ihre Hilfebedürftigkeit.
Die leistungsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Freibeträge) stellen sicher, dass Haushalte mit Arbeitsverhältnis mehr Geldmittel zur Verfügung haben, als diejenigen ohne Erwerbstätigkeit.
Einmalige Einnahmen
Mitunter kommt es vor, dass eine leistungsberechtigte Person einmalige Zahlungen erhält, wie zum Beispiel eine Lohnsteuererstattung, Weihnachtsgeld oder Nachzahlungen anderer Sozialleistungsträger.
Diese sind von Ihnen bei Ihrem Jobcenter meldepflichtig und werden nach Prüfung gegebenenfalls als Einkommen angerechnet.
Vermögen
Vorhandenes Vermögen kann dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Bei der Prüfung Ihres Vermögens werden Freibeträge berücksichtigt. Bei Ihrer Antragstellung geben Sie bitte alle Vermögensgegenstände (bspw. Immobilien, Kraftfahrzeuge) an, damit Ihr Anspruch geprüft werden kann.
Arbeitslosengeld I
Eine Leistung für Personen, die arbeitslos geworden sind und zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Sie dient der vorübergehenden Sicherung des Lebensunterhalts.
Direkt zur zuständigen Stelle: Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar
Kindergeld
Das Kindergeld ist eine finanzielle Leistung, die vom Staat an Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter oder unter bestimmten Voraussetzungen auch darüber hinaus gezahlt wird.
Direkt zur zuständigen Stelle: Familienkasse Hessen
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die zusätzlich zum Kindergeld gewährt werden kann.
Direkt zur zuständigen Stelle: Familienkasse Hessen
Unterhaltsvorschuss
Eine Leistung für Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
Direkt zur zuständigen Stelle: Landkreis Limburg-Weilburg
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten können.
Direkt zur zuständigen Stelle: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales
Wohngeld
Wohngeld ist eine soziale Leistung, die einkommensschwachen Haushalten als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt werden kann.
Direkt zur zuständigen Stelle: Landkreis Limburg-Weilburg
BAföG, BAB
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende, um ihnen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Ausbildung zu ermöglichen.
Direkt zur zuständigen Stelle: Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar
Krankengeld
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Versicherten, die wegen einer Krankheit nicht arbeiten können, einen Teil ihres Einkommens ersetzt.
Sie können es gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Rentenleistungen
Dazu zählen verschiedene Arten von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Direkt zur zuständigen Stelle: Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Asylbewerberleistungen
Asylbewerber, die in Deutschland leben, können diese Leistung erhalten. Asylbewerber haben keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Direkt zur zuständigen Stelle: Landkreis Limburg-Weilburg
Stellen Sie Ihre Anträge oder Fragen direkt bei der zuständigen Abteilung:
Die Höhe der Leistungen und die genauen Anspruchsvoraussetzungen können variieren und sind abhängig von Ihrer individuellen Situation, sowie von gesetzlichen Änderungen und Anpassungen.